AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelangen für die Beauftragungen der Petra Röllin Malergeschäft GmbH (nachfolgend «Petra Röllin Malergeschäft») durch ihre Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde») zur Anwendung. Petra Röllin Malergeschäft und der Kunde werden gemeinsam als «die Parteien» bezeichnet.

Diese AGB gelten mit dem Akzept der Offerte durch den Kunden als angenommen. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung haben die AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Auftrag nicht speziell darauf verwiesen wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausgeschlossen. Allfällige, von diesen AGB abweichende Vereinbarungen werden nur wirksam, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden.

2. Gültigkeit der Offerte
Sofern in einer Offerte nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleibt Petra Röllin Malergeschäft 30 Tage ab Ausstellungsdatum an die Offerte gebunden.

Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Bearbeitung geeigneten Unterlagen und Daten. Offerten, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, gelten grundsätzlich als Richtpreisofferten.

3. Leistungen
Petra Röllin Malergeschäft bietet Innen- und Aussenmalerarbeiten sowie fachkundige Beratungen zu Farben und Techniken.

Petra Röllin Malergeschäft ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt.

4. Beizug Dritter
Petra Röllin Malergeschäft ist berechtigt, für die Erbringung ihrer Leistungen Dritte beizuziehen. Sofern in der Offerte oder der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich anders vereinbart, haftet Petra Röllin Malergeschäft nur für die Auswahl, Instruktion und Überwachung der beigezogenen Dritten.

Verlangt der Kunde den Beizug eines bestimmten Dritten, hat der Kunde das Risiko einer Nicht- oder Schlechterfüllung durch den betreffenden Dritten alleine zu tragen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Voraussetzung für die Auftragserfüllung ist eine vollständige und richtige Information durch den Kunden über alle relevanten Umstände, auch solche, welche sich erst im Laufe der Leistungserbringung ergeben.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass Möbel und andere Gegenstände mindestens einen Meter Abstand vom behandelnden Objekt haben.

Weitere Mitwirkungspflichten können in der Offerte festgehalten werden.

6. Abnahme / Beanstandungen
Der Kunde hat Malerarbeiten nach Fertigstellung innerhalb von 7 Tagen zu prüfen und, falls sich Mängel ergeben, Petra Röllin Malergeschäft sofort Anzeige zu machen. Versäumt der Kunde dies, so gelten die Malerarbeiten als genehmigt. Vorbehalten bleiben Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar sind. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Feststellung Petra Röllin Malergeschäft anzuzeigen.

Petra Röllin Malergeschäft ist nicht verpflichtet, Mängel zu beheben, die offensichtlich durch Dritte oder Dritteinwirkungen entstanden sind. Eine Behebung solcher Mängel kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

7. Termine

7.1 Verschiebungen durch Petra Röllin Malergeschäft
Terminverschiebungen oder Absagen kommuniziert Petra Röllin Malergeschäft jeweils so rasch als möglich. Petra Röllin Malergeschäft wird diesfalls einen neuen Termin mit dem Kunden vereinbaren.

Kann innerhalb von 3 Monaten kein neuer Termin vereinbart werden, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Weitergehende Forderungen durch den Kunden sind ausgeschlossen.

7.2 Verschiebungen durch den Kunden
Terminverschiebungen sind vom Kunden bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin Petra Röllin Malergeschäft mitzuteilen. Kurzfristigere Terminverschiebungen oder Absagen können von Petra Röllin Malergeschäft in Rechnung gestellt oder der vereinbarten Vergütung angerechnet werden.

Bei Terminverschiebungen vereinbaren die Parteien einen neuen Termin. Der Kunde ist sich bewusst, dass ein Ersatztermin nicht immer zeitlich dem verschobenen Termin entspricht.

8. Vergütung
Petra Röllin Malergeschäft erbringt ihre Leistungen nach Aufwand, mit oberer Begrenzung oder zu Festpreisen, in jedem Fall zuzüglich der gesetzlich geschuldeten MWSt.

Reisezeit gilt, sofern sie nicht anders genutzt wird, als Arbeitszeit.

Allfällige Spesen werden in der Offerte separat genannt oder mit dem Kunden vorgängig vereinbart.

Die Zahlungskonditionen werden in der Offerte oder der Auftragsbestätigung genannt. Petra Röllin Malergeschäft ist jederzeit berechtigt, eine Anzahlung oder anderweitige Sicherheit für die vereinbarte Vergütung zu verlangen.

Im Falle eines Vorschusses oder der Stellung einer Zwischenrechnung kann Petra Röllin Malergeschäft die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Zahlung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.

Rechnungen sind, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu bezahlen. Beanstandungen sind vom Kunden innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungserhalt mitzuteilen, andernfalls gilt die Rechnung als akzeptiert.

Das Verrechnungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

9. Gewährleistung
Für Beratungsdienstleistungen gewährleistet Petra Röllin Malergeschäft eine sorgfältige und getreue Ausführung.

Für Malerarbeiten gewährleistet Petra Röllin Malergeschäft, dass die Arbeiten im Zeitpunkt der Abnahme den vertraglich vereinbarten Kriterien entsprechen. Liegt ein Mangel vor, hat der Kunde vorerst nur das Recht auf Nachbesserung. Kann diese nicht innert angemessener Frist erfolgen, setzt der Kunde eine Nachfrist. Gelingt auch dies nicht, kann der Kunde
a) eine angemessene Preisminderung verlangen oder
b) bei einem erheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, wobei nutzbare Leistungen ausgeschlossen sind.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.

Folgende Malerarbeiten sind von der Gewährleistung ausgeschlossen:
• Arbeiten, die durch Vorarbeiten am Objekt beeinflusst werden
• Stellen mit erschwertem Zugang
• Arbeiten entgegen den Empfehlungen von Petra Röllin Malergeschäft

10. Haftung
Petra Röllin Malergeschäft haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte direkte Schäden. Soweit gesetzlich zulässig wird jede weitergehende Haftung ausgeschlossen, insbesondere für beigezogene Dritte, leichte Fahrlässigkeit sowie indirekte Schäden und Folgeschäden.

11. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung von nicht öffentlich zugänglichen Informationen. Im Zweifelsfall sind Informationen vertraulich zu behandeln. Insbesondere sind Offerten von Petra Röllin Malergeschäft vertraulich.

12. Werbung
Petra Röllin Malergeschäft ist berechtigt, Fotos vom Kundenprojekt zu machen und zu Werbezwecken zu nutzen, sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich untersagt.

13. Salvatorische Klausel
Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Parteien verpflichten sich, diese durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelungen zu ersetzen.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen sowie des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist der Sitz von Petra Röllin Malergeschäft, sofern kein zwingender Gerichtsstand gilt.